Willkommen beim

Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V.

Reisebedingungen des Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V.

 

1. Ausrüstung
Alle Veranstaltungsteilnehmer müssen fachgerechte und dem aktuellen Sicherheitsstandard entsprechende Ausrüstung mitführen.

Bei Betreuung durch die DSV-Skischule besteht generell Helmpflicht!

2. Anmeldung
Die Anmeldung muss schriftlich auf dem dafür vorgesehenen (Online-) Formular erfolgen. Durch die Anmeldung werden die hier aufgeführten Reisebedingungen als allein verbindlich anerkannt. Gleichzeitig erkennt der Anmeldende die Datenschutzerklärung des Skiclubs an.

Bei Minderjährigen hat die Anmeldung durch den gesetzlichen Vertreter (Erziehungsberechtigten) zu erfolgen

Der Anmeldende steht für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer in vollem Umfang ein.

3. Vertrag und Auftragsbestätigung
Nach erfolgter Anmeldung erhält der Anmeldende eine Bestätigung durch den Organisator der Veranstaltung. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail.

Mit der schriftlichen Anmeldung und der Bestätigung per E-Mail kommt ein Reisevertrag zwischen dem Anmeldenden und dem Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. zustande.

4. Bezahlung
Die in der Ausschreibung angegebenen Preise gelten pro Person und sind in Euro (€) angegeben.

Veranstaltungen mit Übernachtung
Bei Veranstaltungen mit Übernachtung ist eine Anzahlung gemäß Ausschreibung auf das folgende Veranstaltungskonto des Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. zu leisten:

Der Restbetrag ist bis zwei Wochen vor Reiseantritt zu begleichen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen vor dem ausgeschriebenem Reisebeginn, so wird sofort der Gesamtbetrag fällig.

Auf dem Überweisungsträger sind die Veranstaltung (das Kürzel steht auf der jeweiligen Veranstaltungsseite bzw. im Programmflyer), der Termin sowie der Name des Anmelders anzugeben.

Veranstaltungen ohne Übernachtung
Bei Veranstaltungen ohne Übernachtung erfolgt die Bezahlung bar entweder im Bus oder vor Ort (veranstaltungs­abhängig).

5. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Leistungsbeschreibung in unserem aktuellen Programm (Homepage/Programmflyer).

Anspruch auf einen Ski-/Snowboardkurs oder Guiding besteht nur bei den dafür ausgeschriebenen Fahrten und nur nach vorheriger Anmeldung und Absprache mit dem Organisator.

6. Rücktritt oder Nichtteilnahme des Teilnehmers
Bei Rücktritt oder Nichtteilnahme eines angemeldeten Teilnehmers sind die dem Verein entstandenen Kosten (Buskosten, ggf. Übernachtungs- oder Stornokosten) zu tragen, sofern kein Ersatz für ihn gefunden wird.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V.
Der Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. als Veranstalter kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise trotz Abmahnung stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis.
b.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. In diesem Fall werden alle eingezahlten Beträge rückerstattet, jedoch kann der Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Haftung
Für Einschränkungen infolge von höherer Gewalt (schlechte Straßenverhältnisse, Pannen, starker Reiseverkehr, schlechte Witterungsverhältnisse, nicht geöffnete Liftanlagen, etc.) haftet der Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. nicht.

Der Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. übernimmt keine Haftung für die Benutzung der Ski- bzw. Liftanlagen. Der Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. beschafft lediglich die Skipässe und händigt diese, ohne jegliche Haftungsübernahme, aus.

9. Pass-, Visa-, Zollbestimmungen
Die Reiseteilnehmer sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten der Reiseteilnehmer.

10. Reisegepäckbeförderung
Reisegepäck wird in normalem Umfang mitbefördert. Für Verlust oder Vertausch von Gepäckstücken übernimmt der Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. keine Haftung.

11. Versicherung
Der Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. schließt bei Veranstaltungen mit Übernachtung pro Teilnehmer eine Veranstalter-Haftpflicht- und Kautionsversicherung gemäß § 651k BGB ab.

Mitglieder des Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V. unterliegen bei Clubmaßnahmen dem Versicherungsschutz des Ski-Clubs über die Sportversicherung beim Badischen Sportbund Nord e.V..

Nichtmitglieder sind generell nur privat versichert.

Wir empfehlen jedem Teilnehmer eine private Haftpflichtversicherung, eine Auslandskrankenversicherung sowie eine Unfallversicherung mit ausreichender Deckung für Bergung und Rücktransport.

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Das gleiche gilt für den Reisevertrag.

Ansprüche müssen bei uns innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung der Reise schriftlich eingebracht werden. Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Leistungs- und Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist 74821 Mosbach.

13. Veranstalter
Ski-Club Schloßberg Obrigheim e.V.
Verwaltungsanschrift:
Konrad-Adenauer-Str. 51
74847 Obrigheim